Nachstehend die Veröffentlichung des Aeroclub, zu den aktuellen Covid 19 Regelungen
Siehe:
Prop
Flugbetriebsregeln
Auszug aus der Verordnung
Grundsätzlich dürfen Sportstätten im Freien und damit auch alle Flugfelder nur zum Zweck der Ausübung von Sport, „bei dessen sportartspezifischer Ausübung es nicht zu Körperkontakt kommt“, betreten werden.
Das bedeutet, dass nur Sportausübende, das sind im Flugsport die Piloten und Passagiere das Flugfeld bzw. die Sportstätte überhaupt betreten dürfen. Zuschauer und Besucher müssen sich außerhalb des Flugfelds bzw. der Sportstätte aufhalten.
Den gesamten Wortlaut könnt Ihr unten oben angeführten Link nachlesen